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Umwidmung des Wolder Wegs in der Stadt Esens

Der Rat der Stadt Esens hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 beschlossen, die Widmung des Wolder Wegs gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes an die in der Örtlichkeit vorzufindenden Gegebenheiten anzupassen.

 

Ein Lageplan mit dem genauem Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Esens.

 

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.

 

Esens, 07.07..2020                                                                                        Stadt Esens

                                                                                                                   Der Stadtdirektor

                                                                                                                       (Hinrichs)