Widmung der Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel
Der Rat der Stadt Esens hat mit Umlaufbeschluss vom 25.01.2021 beschlossen, die Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel, gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Ein Lageplan mit dem genauen Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Esens, Zimmer 4, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Für die Einsichtnahme wird aufgrund der Corona-Pandemie um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 04971/206 14 (Frau Kutsche) gebeten.
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Esens.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Esens, Am Markt 2-4, 26427 Esens, zu richten.
Esens, 26.01.2021 Stadt Esens
Der Stadtdirektor
Hinrichs