Widmung eines Teilstücks der Gemeindestraße „Hohekamp“
Widmung eines Teilstücks der Gemeindestraße „Hohekamp“
Der Rat der Stadt Esens hat mit Beschluss vom 13.03.2023 beschlossen, den westlichen Teilabschnitt der Straße „Hohekamp“, gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße „Hohekamp“ ist bereits seit dem 27.Juli 1984 gewidmet und im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Esens unter Straßen-Nr. 76 geführt.
Die bestehende Widmungskarte wird aktualisiert.
Ein Lageplan mit dem genauen Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Esens.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Esens, Am Markt 2-4, 26427 Esens, zu richten.
Esens, 19.04.2023 Stadt Esens
Der Stadtdirektor
Hinrichs