Widmung eines Teilstücks der Gemeindestraße „Meyenburger Straße“
Der Rat der Gemeinde Stedesdorf hat mit Beschluss vom 07.09.2023 beschlossen, Verkehrsfläche der Brücke der „Meyenburger Straße“, gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die „Meyenburger Straße“ ist bereits seit dem 15.09.1983 gewidmet und im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Stedesdorf unter Straßen-Nr. 64 geführt.
Die bisherige Widmung schließt die Brücke explizit aus, da diese bis 1993 im Eigentum der Deich- und Sielacht
Die bestehende Widmungskarte wird aktualisiert.
Ein Lageplan mit dem genauen Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Samtgemeinde Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Stedesdorf.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Stedesdorf, Kuhleneck 5, 26427 Stedesdorf, zu richten.
Stedesdorf, 15.11.2023 Gemeinde Stedesdorf
Der Bürgermeister
gez. Becker