Teileinziehung der Raiffeisenstraße in der Stadt Esens
Beschreibung der Immobilie:
Der Rat der Stadt Esens hat mit Beschluss vom 17.03.2025 beschlossen, einen Teilabschnitt der Raiffeisenstraße gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes einzuziehen.
Ein Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche wurde veräußert. Da dieser Bereich künftig nicht mehr dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung steht, wird eine Teileinziehung erforderlich.
Während der dreimonatigen Frist nach der Ankündigung der Teileinziehung wurden keine Bedenken vorgetragen.
Die Teileinziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ein Lageplan mit dem genauen Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Esens, Am Markt 2-4, 26427 Esens, zu richten.
Esens, 28.08.2025 Stadt Esens
Der Stadtdirektor
(Becker)


