Schiedspersonen

Schiedsfrauen und Schiedsmänner können sowohl in bürgerlich-rechtlichen als auch in Strafsachen schlichtend tätig werden. So können Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Konfliktsituationen von der schnellen geld- und nervensparenden Streitschlichtungseinrichtung der Schiedspersonen Gebrauch machen – und zwar nicht nur zum eigenen Nutzen, sondern auch zur Entlastung der überlasteten Gerichte, sowie zur Verbesserung der Streitkultur.

 

Schiedsperson der Samtgemeinde Esens:

 

Schiedsmann
Erich Braams
Flack 2c
26427 Esens

Telefon (privat):(04971) 5176

Telefax (privat): 04971949123
E-Mail (privat):
Mobilfunk: (0173) 2892036